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Tippgeberprogramm

Hier winkt eine schöne Belohnung.

Sie kennen jemanden persönlich, der ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück, ein Anlage- oder ein Gewerbeobjekt verkauft. Dann empfehlen Sie uns weiter. Für Ihre Empfehlung bedanken wir uns mit einer Tippgeberprovision! Bei Objekten, die wir Dank Ihres Hinweises aufnehmen und erfolgreich vermitteln können, erhalten Sie von uns folgende Provision. Ganz einfach, ohne Wenn und Aber.

  • 200,- € Provision bei einer Kaufsumme zwischen 50.000,- € und 99.999,- €
  • 500,- € Provision bei einer Kaufsumme zwischen 100.000,- € und 199.999,- €
  • 700,- € Provision bei einer Kaufsumme zwischen 200.000,- € und 299.999,- €
  • 1000,- € Provision bei einer Kaufsumme zwischen 300.000,- € und 399.999,- €
  • 1200,- € Provision bei einer Kaufsumme zwischen 400.000,- € und 499.999,- €
  • nach Absprache auch auf VB

Voraussetzung für die Zahlung einer Tippgeber-Provision:

Die Immobilie wird noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten. Die Immobilie steht nicht zur Versteigerung an. Die Immobilie ist ein Neuzugang in unserem Bestand und es besteht kein Auftrag mit einem anderen Makler. Die Immobilie befindet sich in unserem Tätigkeitsbereich (vorrangig Havelland und westliches Brandenburg). Wenn Sie nicht sicher sind, ob sich Ihre empfohlene Immobilie noch in unserem Tätigkeitsbereich befindet, rufen Sie uns bitte an. Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers der empfohlenen Immobilie/Objektes.

Ablauf:

Sie informieren uns über ein interessantes Objekt, welches zum Verkauf steht. Wir setzen uns mit dem Eigentümer in Verbindung und schließen einen Maklervertrag ab. Sie erhalten eine Bestätigung. Erst nachdem wir die Immobilie erfolgreich vermittelt haben und eine entsprechende Auszahlung der Makler-Courtage an uns erfolgt ist, erhalten Sie Ihre Provision. Wir behalten uns das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wichtig:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich das Angebot nicht an Personen (z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater) richtet, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden/Mandanten stehen, bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist, Tipp-Provisionen zu berechnen. Selbstverständlich freuen wir uns aber über jede Empfehlung, die ohne Beteiligungsmöglichkeit an unserer Provision zustande kommt.

Noch Wichtiger:

Die Tippgeberprovision wird bei Privatpersonen bzw. nicht USt-pflichtigen Unternehmen Netto ausgezahlt. Brutto (also inkl. USt) zahlen wir an Unternehmen die Umsatzsteuerpflichtig sind. Für die Endversteuerung der Provision hat der Empfänger selbst zu sorgen.

Ihre Nachricht an uns

Schreiben Sie uns eine eMail:

info@brandenburger.immobilien

Wir überprüfen Ihren Tipp und setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

anrufen

Oder noch einfacher, gleich anrufen. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 11 bis 18 Uhr unter

0173.6035899

Bitte Tippgeberinformationen beachten.

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